Vernehmlassung

Integrationsverordnung

Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (IntV)

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Gerne nimmt die SVP Kanton Bern die Gelegenheit wahr, um zu obgenannter Verordnung Stellung zu beziehen, obgleich die Frist dazu äusserst kurz bemessen ist.

 

Allgemeine Bemerkungen

 

Die SVP Kanton Bern ist nach eingehender Prüfung der aktuellen Situation und Studium der vorliegenden Vorschläge der Auffassung, dass das Umsetzungskonzept des Integrationsgesetzes, wie es gemäss Verordnung nun angedacht ist, so noch nicht ausgereift und weder für die Zuziehenden, noch für die Gemeinden und für Wirtschaft und Gewerbe praktikabel ist. Der Verwaltungsaufwand wird immens – entgegen dem, was dem Grossen Rat versprochen wurde – und es entsteht eine Reihe von Doppelspurigkeiten. Der Entwurf ist daher zur grundlegenden Überarbeitung zurückzuweisen.

 

Gravierend ist auch, dass die Bundesgesetzgebung, auf welcher das Gesetzesprojekt fusst, von den eidgenössischen Räten nun wider Erwarten noch nicht verabschiedet wurde. Der Nationalrat hat im Frühling dieses Jahres beschlossen, die Vorlage zur Änderung des Ausländergesetzes, namentlich der Bestimmungen zur Integration, an den Bundesrat zurückzuweisen. Damit ist offen, wann und in welcher Form die Reformen in Kraft treten werden. Das kantonale Integrationsgesetz stellt jedoch auf diese Gesetzesgrundlage ab, namentlich bei den neu vorgesehenen Erstgesprächen und Integrationsvereinbarungen. Zwar hat der Bund die Mittel, welche zur Umsetzung der neuen bundesgesetzlichen Bestimmungen nötig wären, bereits eingestellt, da nun der Gesetzesentwurf jedoch zurückgewiesen werden, fehlen die gesetzlichen Grundlagen, für deren Umsetzung das Geld vorgesehen ist. Dies stellt auch die Umsetzung auf kantonaler Ebene zum jetzigen Zeitpunkt in Frage. Ohne die neuen bundesrechtlichen Regelungen zur Integrationsvereinbarung dürfte es praktisch aussichtslos sein, im Fall eines Rekurses eine Integrationsvereinbarung auch wirklich als Instrument in Zusammenhang mit einem Aufenthaltstitel wirksam werden zu lassen. Eine Verschiebung des Inkrafttretens von Gesetz und Verordnung um mindestens ein Jahr ist daher unabdingbar.

 

Zu einzelnen Bestimmungen

 

Ziel muss es sein, die finanziellen Mittel zu Gunsten der Integration, d.h. zu Gunsten der Zielgruppe einzusetzen. Daher sind die Aufwendungen im so genannten „Overhead“ so gering wie möglich zu halten. Die Verordnung sieht nun aber sowohl auf kantonaler wie auch kommunaler Ebene Doppelspurigkeiten und unnötig hohe Hürden vor.

 

Zu streichen bzw. zu überdenken sind insbesondere folgende Punkte:

  • Art. 3 und Art. 8 Integrationsbedarf

Sowohl die Gemeinde und die Ansprechstellen klären den Integrationsbedarf – unter Beizug von Dolmetschern – ab. Es wäre zielführender, die Abklärungen auf Gemeindestufe auf die Minimalfrage, nämlich die Sprachkenntnisse und das Vorhandensein von minderjährigen Kindern, zu reduzieren. Dies würde den Aufwand für beide Seiten minimieren.

  • Art. 6 Mindestgrösse

Es fehlt die Begründung, wieso es mindestens 200 Stellenprozent braucht, um als AI professionell beraten zu können.

  • Art. 7 Anforderungsprofil

Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Beratende über eine abgeschlossene und anerkannte Ausbildung auf Tertiärstufe verfügen sollen oder was ein Abschluss in Geisteswissenschaften zur Güte der Beratung beitragen kann. Gleichzeitig dürfte es sich von selbst verstehen, dass eine möglichst breite Spracherfahrung von Vorteil sein kann bei der Zusammensetzung des Personalbestandes, wobei dies den Einsatz von Dolmetschern kaum unnötig macht.

  • Art. 12 Arbeitsgruppe und Art. 14 Integrationskommission

Es ist völlig unnötig, sowohl die Arbeitsgruppe wie auch eine Integrationskommission mit der Begleitung und Kontrolle der Integration zu betrauen. Aus Sicht der SVP Kanton Bern kann sowohl auf die Arbeitsgruppe wie auch die Integrationskommission verzichtet werden. Die neu geschaffene ständige Kommission GSOK oder aber die GPK können diese allfälligen Aufgaben übernehmen. Besonders fragwürdig ist die vorgeschlagene Zusammensetzung der Integrationskommission, indem die Arbeitgeber fehlen, hingegen „Einzelpersonen“ aufgeführt sind. Der Willkür sind hier Tür und Tor geöffnet

 

 

Gespräche mit Gemeindevertretern zeigen auf, dass weitere Überlegungen in Bezug auf die rechtsgleiche Anwendung, die praktische Anwendung des Leitfadens bei Erstgesprächen, die Abgeltung der Aufwendungen sowie die zu erwartenden Wartezeiten für die Zuziehenden und damit die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in unserem Land ohne gültige Aufenthaltspapiere, nötig sind. Hier sind insbesondere die Schwierigkeiten, die sich dadurch für Gewerbe und Wirtschaft ergeben, zu berücksichtigen und die Verordnung und die angedachte Praxis zu überdenken.

Insbesondere sei hier noch auf folgende Artikel und die damit verbundenen Umsetzungsprobleme hingewiesen:

  • Art. 2 Abs. 1 Durchführung Erstgespräche in der Gemeinde

Gemäss Vortrag sollen die Gemeinden den Integrationsbedarf erfragen und zwar in einer Sprache, die von den Zuziehenden verstanden wird. Zweifel sind angebracht, ob die Vermittlungsstelle für interkulturelle Übersetzung in der Lage sein wird, die Nachfrage der Gemeinden zu decken oder ob dadurch nicht zusätzliche Wartefristen noch vor dem Erstgespräch entstehen. Der Ablauf ist daher kritisch zu hinterfragen.

  • Art. 3 lit. a-e Feststellen des Informationsbedarfs

Die Gemeinden sollen Personen an die AI verweisen, wenn sich nebst ungenügenden Sprachkenntnissen noch weitere Integrationsrisiken zeigen. Genannt wird beispielsweise der Fall, dass Personen „nicht über die notwendigen Informationen bezüglich Betreuung, Schulbildung und Förderungsangeboten für Kinder verfügen“. Damit dürfte eine Mehrheit der Zuziehenden mit Kindern erfasst sein, denn wer verfügt unmittelbar nach der Einreise schon über diese Kenntnisse, welche gemäss Artikel 5 Abs. 2 IntG von der Gemeinde vermittelt werden soll. Dies zeigt die Problematik des Artikels, welcher über die Formulierung im Gesetz hinausgeht, gleichzeitig eine „in-der-Regel“-Formulierung bleibt und gemäss Vortrag die Gemeinden lediglich dazu anhält, den Einzelfall zu prüfen.

  • Art. 23 Anrechenbare Kosten

Den Gemeinden wird eine Pauschale von 45 Franken je Erstgespräch in Aussicht gestellt. Dies dürfte kaum genügen, bedenkt man den Aufwand, welcher den Gemeinden aus dem Ablauf entsteht: Das Weiterverweisen ans Erstgespräch ist mit dem Zurückhalten des Ausländerausweises verbunden. Rückfragen und zusätzliche Telefonate und Briefe dürften die Folge sein. Dazu kommt der Aufwand für das Abarbeiten des Fragebogens, die Schulung und die Sicherung der Daten.

 

 

 

Erste Signale weisen darauf hin, dass sich die Umsetzung als aufwändig und möglicherweise kostenintensiv erweisen könnte, was die Frage nach sich zieht, wie weit die Kosten über den erwarteten Beiträgen des Bundes liegen und damit im Lastenausgleich zu Buche schlagen.

 

Auf Grund obiger Ausführungen erachtet es die SVP Kanton Bern als dringend angezeigt:

  • die Abläufe auf der operativen Ebene sauber vorzubereiten und effizient zu gestalten, um Mehrkosten zu vermeiden,
  • die Verordnung grundlegend zu überarbeiten und als praxisnahe schlanke Rechtsgrundlage auszugestalten,
  • die Inkraftsetzung zu verschieben, bis die gesetzlichen Grundlagen und damit auch die rechtliche Seite auf Bundesebene abschliessend geklärt sind.

 

Für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme danken wir Ihnen im Voraus bestens.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

SVP Kanton Bern

Artikel teilen
Themen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden