Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Abfälle (AbfG)

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Änderung des Abfallgesetzes Stellung nehmen zu können.

 

Bereits beim Vernehmlassungsverfahren zu einem neuen Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen hatte sich die SVP Kanton Bern gegen eine geplante Abgabe pro Schuss ausgesprochen. Der Entscheid des Regierungsrats, auf eine finanzielle Abgabe pro Schuss mit Ordonnanzmunition endgültig zu verzichten, wird deshalb ausdrücklich begrüsst. Ebenfalls unterstützt die SVP Kanton Bern, dass die Sanierung von rund 170 Kleinkaliber- und Pistolenkugelfängen mitberücksichtigt wird und dass die Finanzierung der Sanierung von allen Schiessanlagen über die Abfallgebühr erfolgen soll. Wichtig scheint uns, dass der Kanton Bern in dieser Sache Augenmass walten lässt und keine Lösung trifft, mit welcher der Kanton allein auf weiter Flur dasteht, was die Belastung der Vereine anbelangt.

 

Die SVP Kanton Bern teilt die Beurteilung des Regierungsrats, dass die Schützenvereine finanziell nicht in der Lage wären, sich an diesen Sanierungskosten in hohem Masse selber zu beteiligen. Deshalb wird begrüsst, dass dafür der Abfallfonds eingesetzt wird und dass gemäss aktueller Praxis für die betroffenen Schiessvereine maximal 6% der Sanierungskosten anfallen. Zu bedenken ist jedoch, dass nicht jeder Verein ausreichend finanzielle Mittel hat, um sich im Umfang von mindestens CHF 10‘000 an der Sanierung zu beteiligen. Denkbar ist, dass sich die entsprechenden Schützenvereine in Absprache mit der Standortgemeinde in Form von Fronarbeiten an den Kosten beteiligen.

 

Nicht einverstanden ist die SVP Kanton Bern damit, dass die Sanierung der Schiessanlagen innerhalb von lediglich 25 Jahren (d.h. eine Generation) abgeschlossen werden soll. Diese Frist ist zu erhöhen. Dies würde erstens berücksichtigen, dass die Bleieinträge über einen langen Zeitraum entstanden sind, und würde zweitens sowohl die Gemeinden wie auch die Schützenvereine betreffend Eigenfinanzierung der Sanierungskosten finanziell entlasten.

Die SVP Kanton Bern stellt deshalb zu Art. 25 folgenden Antrag:

Die Erhöhung der Abfallabgabe ist von 25 Jahren Sanierungsdauer (eine Generation) auf 50 Jahre (zwei Generationen) zu erweitern. Die Bandbreite der Abfallabgabe in Art. 25 ist entsprechend zu senken.

 

Begründung:

  1. Die Bleieinträge sind in den letzten 100-150 Jahren entstanden. Es wäre falsch, wenn die Sanierung durch lediglich eine Generation finanziell getragen werden müsste. Die zusätzliche Abfallabgabe würde dadurch halbiert.
  2. Die Verlängerung der Sanierungsdauer auf 50 Jahre stellt nicht nur eine finanzielle Entlastung dar, sondern entspricht auch den tatsächlichen Verhältnissen, da in den kommenden 25 Jahren kaum alle 470 Anlagen (300m-, Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) saniert werden können.

 

Die Vorlage beinhaltet auch Änderungen, die nicht die Sanierung der Schiessanlagen betreffen. Die SVP Kanton Bern erachtet die in Art. 3 Abs. 2 Bst. a und Bst. b neu aufgeführten Themen als sinnvoll.

 

Wir danken für die Berücksichtigung der formulierten Anliegen.

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