Vernehmlassung

Vernehmlassung zum BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG)

Die SVP Kanton Bern kann nachvollziehen, dass es nicht mehr zwingend erscheint, dass der Kanton einen Mehrheitsanteil an der BKW AG hält. Im Hinblick auf die Marktentwicklungen hat die SVP Kanton Bern bereits 2006 nicht ausgeschlossen, dass der Kanton BKW-Anteile veräussert, allerdings war und ist für die SVP nach wie vor klar, dass der Anteil nicht unter die Sperrminorität von 34% fallen darf. Der heutige Zeitpunkt ist aber auch nicht der richtige, um den Beteiligungsanteil unter 51% zu senken.

Der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW AG findet sich zwar heute in einer veränderten Rolle, wie im Vortrag dargelegt wird, und die Einnahmen bei einem Verkauf wären für den Schuldenabbau auch aus Sicht der SVP willkommen. Die Strommarktöffnung ist aber noch nicht abgeschlossen und noch ist unklar, wie es in Bezug auf die Stromversorgung weitergeht. Kompetenzen und Verantwortungen wurden zwar zunehmend in Richtung Bund verlagert, aber die Energiestrategie des Bundes wird durch das Referendum in Frage gestellt und noch ist offen, wie die drohende Stromlücke in Zukunft zu decken ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass dem Kanton als Aktionär über seine Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der BKW AG im Hinblick auf die Unternehmensstrategie eine zunehmend wichtige Funktion in Bezug auf die energie- und wirtschaftspolitischen Ziele zukommen wird.

Wir sind in dem Sinne mit der Schaffung der benötigten Rechtsgrundlage einverstanden und haben Verständnis für das Anliegen, einen gewissen Handlungsspielraum zu schaffen. Der Moment für eine Senkung der Beteiligung unter 51% ist aber nicht der Richtige.

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