Vernehmlassung

Sachplan Veloverkehr

Mitwirkung zum Sachplan Veloverkehr

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Sachplan Veloverkehr Stellung nehmen zu können.

 

Aus Sicht der SVP Kanton Bern gehört die vorliegende Erweiterung des kantonalen Richtplans Veloverkehr vom Dezember 2004 durch den Einbezug des Freizeitverkehrs zum Wunschbedarf und drängt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf.

 

Kostenfolgen aktuell nicht zu verantworten

 

Beim Studium der Unterlagen stellt sich unweigerlich die Frage, welcher Mehrwert mit der Erarbeitung des neuen kantonalen Sachplans erreicht werden soll und ob dieser in einem annehmbaren Verhältnis zu den Kosten angesichts der angespannten Finanzen auf allen Ebenen hat. Ist ein neuer Sachplan Veloverkehr tatsächlich ein Projekt, das in der heutigen Finanzsituation Priorität haben sollte? Auf Grund der vorliegenden Unterlagen ist kein Grund für eine prioritäre Behandlung der Thematik ersichtlich und die daraus entstehenden Kosten sind weder zu beziffern noch nachvollziehbar bezüglich Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 

Der aktuelle Richtplan gilt und genügt auch den geltenden rechtlichen Grundlagen. Nach unserer Information bestehen in den Regionen gute regionale Teilrichtpläne Veloverkehr. Bei besagten Regionen wurde der Teilrichtplan Veloverkehr in die regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) integriert. Wir gehen davon aus, dass die Arbeit dieser Regionen bereits eingeflossen sind, und Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung in die allfällige Überarbeitung des Sachplans Veloverkehr die nötige Beachtung finden.

 

Wenn beim Verlegen der Velorouten von Kantonsstrassen auf Gemeinde- und Privatstrassen Kosten entstehen, muss sich der Kanton entsprechend daran beteiligen. Daher ist auch bei Strassensanierungen oder Neubauten erst abzuklären, ob es einen Radstreifen wirklich zwingend braucht. Wenn ein solcher Abschnitt gut umfahren werden kann, kann man auf das Erstellen eines Radstreifens verzichten.

 

Aus Sicht der SVP Kanton Bern erscheinen zudem die Kosten für die von Pro Velo Kanton Bern durchgeführten Kontrollen der ausgeschilderten Strecken zu hoch. Zurückhaltung dürfte auch bei der Beschilderung angezeigt sein. So viel wie nötig und so wenig wie möglich, sollte hier der Grundsatz sein.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen

 

Besonders kritisch betrachtet die SVP Kanton Bern das im Bericht erwähnte „ermittelte Velopotenzial“. Es ist kaum ersichtlich, auf welchen Fakten dieses Potential basieren soll. Aktuelle Studien weisen ja eher in Richtung Rückgang des Interesses an der Fortbewegung mit dem Velo. Hier müssten gesicherte Daten vorgelegt werden, um aufzuzeigen, dass es sich bei diesem „Potential“ nicht um Wunschdenken handelt. Unter „Strategie und Ziele“ wird zwar festgestellt, dass das Velo im Alltagsverkehr in den letzten zehn Jahren an Verkehrsanteilen verloren hat, dies wird jedoch als Herausforderung angesehen, dies zu korrigieren, anstatt das politische Ziel grundsätzlich zu überdenken.

 

Ein gewisses Verständnis hat die SVP Kanton Bern für die Erwartungen der Tourismuskreise. Auch hier gilt es aber, Aufwand und Nutzen in einem gesunden Verhältnis zu halten. Sinnvoll ist, dass der Kanton Bern die Signalisation von Mountainbike- und Skaterouten wie in anderen Kantonen übernimmt. Diese Aufgabe kann nicht Gemeinden und Regionen aufgebürdet werden.

 

Freie Wahl der Verkehrsmittel gilt nach wie vor

 

Kaum statthaft ist es aus Sicht der SVP Kanton Bern, aus politischen Gründen die einen Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der anderen zurückzudrängen. Die freie Wahl des Verkehrsmittels ist ein Grundsatz, der nach wie vor gilt. Daher lehnt die SVP insbesondere folgende Punkte ab:

  • die Beanspruchung von Fahrstreifen, die im Hauptstrassen- und Basisnetz primär für den motorisierten Individual- und Transportverkehr bestimmt sind, für ein- oder mehrspurige Velostreifen.
  • einseitige Vortrittsberechtigungen zugunsten des Veloverkehrs.

 

Im Weiteren ist es kaum nachvollziehbar, an den Unterhalt für die aufgenommenen Velorouten erhöhte Anforderungen zu stellen. Das Problem des Litterings und des Abfalls ist ein Grundauftrag, der für alle Strassen gleich gilt und von Kanton und Gemeinden wahrgenommen wird. Dieser Auftrag kann auf keinen Fall bei Velowegen anders behandelt oder gar auf die Grundeigentümer abgewälzt werden.

 

Sicherheit muss im Vordergrund stehen

 

Die SVP Kanton Bern ist der Auffassung, dass Velorouten primär dort einzurichten sind, wo sie der Sicherheit, namentlich der Sicherung von Schulwegen dienen.

 

Aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar ist grundsätzlich auch, dass Velorouten mit kantonaler Netzfunktion wenn möglich auf Nebenstrassen gelegt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass solche Velorouten nicht viel länger sind als Kantonsstrassen-Verbindungen von A nach B, da sie sonst nicht oder kaum genutzt würden und nur unnütze Kosten entstünden. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Verbindung auf der Kantonsstrasse erfolgen.

 

Strassenabschnitte, die für den Veloverkehr gefährlich sind und mit annehmbarem Umweg umfahren werden können, sollte der Kanton mit einem Velofahrverbot belegen.

 

Für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.

 

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Bern

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