Vernehmlassung

Gesetz über die Universität (UniG)

Artikel Bemerkung Vorschlag
Grundsätzliches Wir sehen die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen kritisch. Namentlich sind wir:

–     gegen abweichende Anstellungskriterien für ordentlich angestellte Mitarbeiter

–     gegen die Aufweichung der Bestimmungen der Langzeitkonti.

– Generell sind die vorgeschlagenen Abweichungen der Anstellungsbedingungen von den üblichen Gepflogenheiten des Kantons für uns zu wenig fassbar und intransparent.

– Schliesslich sind wir gegen die automatische Übertragung von Kompetenzen an Konkordate.

Positiv sehen wir folgende Änderungen:
– Abweichende Anstellungsbedingungen für Mitarbeiter, welche über Drittmittel angestellt sind, oder von nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, die neu über das Obligationenrecht angestellt werden sollen.

 
Artikel 4 Änderungen sind unnötig. Es besteht die Gefahr, dass hier unnötig neue Titel usw. geschaffen werden. Geltendes Recht beibehalten
Artikel 9 Neuer Absatz 3 ist gut. Absatz 4 ist unnötig. Neuen Absatz 4 streichen.
Artikel 12 Absatz 1 ist gut und berechtigt. Absatz 2 ist unnötig. Der Absatz 1 ist klar genug. Absatz 2 ist hingegen Wischi-Waschi. Zudem soll die wissenschaftliche Qualifikation vor dem Geschlecht stehen. Absatz 2 ersatzlos streichen.
Artikel 18 Abs. 3 I.O.  
Artikel 18 Abs. 3 Bst. a I.O.  
Artikel 18 Abs. 3 Bst. b I.O.  
Artikel 18 Abs. 3 Bst. c I.O.  
Artikel 18 Abs. 3 Bst. d Den Vorschlag für Absatz 3 Bst. d sehen wir kritisch. Buchstabe d kann ersatzlos gestrichen werden, weil in neuem Buchstaben b bereits geregelt.
Artikel 18 Abs. 3 Bst. e I.O.  
Artikel 18 Abs. 3 Bst. f Sowohl der alte Buchstabe f wie auch der neue Buchstabe f sind unnötig Buchstabe f ersatzlos streichen
Artikel 18 Abs. 4 Diesen neuen Absatz braucht es nicht. Es besteht die Gefahr, dass hier intransparente Sonderregelungen eingeführt werden. Neuen Absatz 4 ersatzlos streichen.
Artikel 18a und Artikel 18b (neu) Diese neuen Artikel sind zum einen redundant mit neuem Absatz 4 in Artikel 18. Art. 18a neu streichen.
Artikel 19 Die Bewilligungspflicht für Nebenbeschäftigung muss beibehalten werden, da sonst die Gefahr besteht, dass beispielsweise geistiges Eigentum zu Konkurrenzinstitutionen abfliesst. Artikel 19: altes Recht beibehalten
Artikel 21 Die Schaffung oder Änderung von Kategorien von Dozenten muss weiter beim Regierungsrat angesiedelt sein. Geltendes Recht beibehalten
Artikel 22 Keine Übertragung der Kompetenzen an die Universitätsleitung Geltendes Recht beibehalten
Artikel 27 Keine Übertragung der Kompetenzen an die Universitätsleitung Geltendes Recht beibehalten
Titel nach Artikel 28    
Artikel 28a I.O.  
Artikel 28b I.O.  
Artikel 29 Abs. 1 Bst. d1 Der Zugang zur Uni soll für Absolventen der Fachmaturität nicht geöffnet werden. Geltendes Recht beibehalten.
Artikel 29e Die Kompetenzverschiebung zu Hochschulkonferenz entmachtet den Kanton Geltendes Recht beibehalten.
Artikel 36 I.O.  
Artikel 39 I.O. mit Ausnahme von Absatz 3 (neu) Absatz 3 (neu) streichen
Artikel 44 I.O.  
Artikel 48 I.O.  
Artikel 53 Keine weitere Verschiebung von Kompetenzen an die Universität Geltendes Recht
Artikel 65a I.O.  
Artikel 70 Grundsätzlich i.O, auch wenn Umsetzung in Praxis schwierig ist.  
Titel nach Artikel 74 I.O.  
Artikel 76 Der Vorschlag, die Bildungs- und Kulturdirektion als zusätzliche Rekursinstanz einzufügen, ist nicht zielführend und nicht notwendig. Geltendes Recht beibehalten

Neuer Absatz 5 ist in Ordnung.

Artikel 77a Dieser neue Artikel 77a würde eine massive Einschränkung der Forschung und Lehre bedeuten. Er ist deshalb zu streichen. Ersatzlos streichen.
Artikel 78 I.O.  
Artikel 81 Grundsätzlich sollen die gleichen Anstellungsbedingungen wie für Kantonsangestellte gelten mit Ausnahme derjenigen Mitarbeiter, welche über Drittmittel angestelllt werden.  
Titel nach Artikel T2-3    
Artikel T3-1    
Artikel T3-2    
Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden