Vernehmlassung

Gesetz über die Deutschsprachige Pädagogische Hochschule

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG)

 

Stellungnahme der SVP Kanton Bern

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur beabsichtigten Änderung des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule Stellung nehmen zu können.

 

Die SVP Kanton Bern nimmt folgende Punkte der Gesetzesrevision zustimmend zur Kenntnis:

  • Anpassung der Zulassungsbedingungen für die Bachelor-Studiengänge auf der Vorschul- und Primarstufe und der Sekstufe I an die Vorgaben des eidg. Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes HFGK.
  • Möglichkeit des Rektors der PH, seine Kompetenz für die Anstellung von Mitarbeitenden mittels Reglement an die einzelnen Mitglieder der Schulleitung zu delegieren.
  • Möglichkeit des Rektors der PH, die Kompetenz zur Verleihung von Diplomen im Bereich Weiterbildung, Zertifikaten und weiteren Bescheinigungen ganz oder teilweise an die Mitglieder der Schulleitung zu delegieren.

 

Folgenden Änderungsvorschlägen steht die SVP Kanton Bern kritisch gegenüber:

  • Erweiterung der Kompetenz des Regierungsrats, von der allgemeinen Personalgesetzgebung abweichende Regelungen zu erlassen, in persönlicher Hinsicht auf alle in der Lehre und Forschung tätigen Personen sowie in sachlicher Hinsicht um die zwei Bereiche «finanzielle Abgeltung von Ferien- und Langzeitguthaben» sowie «Langzeitkonti» (Art. 19 Abs. 2 PHG, Art. 18 Abs. 2 FaG, Art. 18 Abs. 3 UniG).
  • Lockerung der Zulassungsbedingungen für den Studiengang Schulische Heilpädagogik gemäss den Minimalvorgaben der EDK (Art. 27 PHG).
    Mit der Lockerung der Zulassungsbedingungen soll dem Mangel an Sonderpädagogen begegnet werden. Dabei handelt es sich um reine Symptombekämpfung. Die eigentliche Ursache des Mangels an Sonderpädagogen – Art. 17 des Volksschulgesetzes VSG – bleibt unverständlicherweise unberührt. Es ist unbestritten, dass der Integrationsartikel zu einem regelrechten Therapiewahn und zur Ankurbelung eines Therapiemarkts geführt hat. Mittlerweile therapieren im Kanton Bern über 1700 Speziallehrkräfte eine wachsende Schar von Schülerinnen und Schülern. Der Integrationsartikel hat ein kostspieliges Bedürfnis an Sonderpädagogen geschaffen. Anstatt dieser äusserst fragwürdigen Entwicklung entgegenzuwirken und den Abbruch des Integrationsprojektes einzuleiten, soll die Grundlage geschaffen werden, um noch mehr Sonderpädagogen auszubilden. Die SVP Kanton Bern lehnt dieses Vorgehen entschieden ab.

 

Wir danken bestens für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen und verbleiben

 

 

 

mit freundlichen Grüssen

SVP Kanton Bern

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