Vernehmlassung

Aktualisierung der Wasserstrategie des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin,
sehr geehrte Damen und Herren

Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass die politischen Parteien nicht zum Mitwirkungsverfahren zur Aktualisierung der Wasserstrategie eingeladen worden sind. Auch wenn es sich gemäss dem Begleitbrief vom 27. April 2016 lediglich um eine Fortschreibung der bisherigen Strategie handelt, haben die Massnahmen der drei neuen Massnahmenprogramme zum Teil weitreichende Auswirkungen und sind zudem teilweise behördenverbindlich. Es wäre deshalb dringend angezeigt gewesen, das Mitwirkungsverfahren nicht nur in einem engen, selektiven Kreis, sondern im üblichen Rahmen durchzuführen. Dass das Thema von hoher Relevanz ist und grosses Interesse weckt, zeigt sich auch daran, dass Regierungsrätin Barbara Egger in ihrem Eintretensreferat bei der vorberatenden Kommission zur Wasserstrategie 2010 sagte, die öffentliche Mitwirkung habe einen wichtigen Bestandteil der Partizipation gebildet und die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, sei rege benutzt worden. Man fragt sich, ob der Kreis nun eingeschränkt worden ist, um unbequeme, kritische Eingaben auszuschalten. Weiter teilen wir die Einschätzung nicht, dass es sich effektiv nur um eine Fortschreibung handelt. In der Wasserversorgungsstrategie wird beispielsweise geschrieben, dass diverse Empfehlungen, insbesondere aus dem BAFU-Bericht „Grundlagen für die Wasserversorgung 2015“ in das Massnahmenprogramm integriert werden und dass das neue Ziel „Biodiversität fördern“ aufgenommen wird, „[…] welches in der Wasserversorgungsstrategie 2010 noch nicht vorgesehen war.“

Sinnvoll wäre schliesslich gewesen, nicht nur die Umsetzungsmassnahmen zur Wasserstrategie zu aktualisieren, sondern zu überprüfen, ob die Stossrichtung der Wasserstrategie an und für sich immer noch sinnvoll ist oder angepasst werden sollte.

Wir erlauben uns deshalb aus den vorgenannten Gründen, uns dennoch am Mitwirkungsverfahren zu beteiligen.

Insbesondere fordern wir, die aktualisierten Umsetzungsmassnahmen der drei neuen Massnahmenprogramme dem Grossen Rat oder im Minimum der grossrätlichen Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission BaK vorzulegen, bevor sie vom Regierungsrat beschlossen werden.

Zu einzelnen Massnahmen haben wir folgende Bemerkungen:

Wassernutzungsstrategie:

WN-2 (Integration der Speicherseen in die Wasserbewirtschaftung während Extremsituationen)
Die Massnahme darf nicht dazu führen, dass der eigentliche Zweck der Speicherseen, die Stromerzeugung, über Gebühr beeinträchtigt wird. Die Abklärungen sind entsprechend sorgfältig zu machen.

WN-3 (Festlegung der Ziele des Kantons Bern bezüglich Erdwärme-, Oberflächenwasser- und insbesondere Seewassernutzung für die Wärmeproduktion. Schwerpunktsetzung auf grössere, gemeinschaftlich genutzte Anlagen)
Die Interessen privater Liegenschaftseigentümer sind zu berücksichtigen.

Wasserversorgungsstrategie:

WV-5 (Revitalisierung von Quellstandorten)

Wo diese Massnahme zu einem Verlust von Fruchtfolgeflächen/Kulturland führen würde, ist davon abzusehen. Eine entsprechende Regelung ist zu formulieren. Weiter sind Ertragseinbussen von Grundeigentümern durch die Wiedervernässung in jedem Fall zu kompensieren. Schliesslich müssen die Kosten der Freilegung und Revitalisierung für die Gemeinden/Wasserversorger tragbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zum entstehenden Nutzen führen.

Sachplan Siedlungsentwässerung:

SE-2 (Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel – Massnahmen der Landwirtschaft)
Die Massnahme darf nicht zu einer übermässigen Beeinträchtigung der Landwirte führen und nicht weiter gehen als die anderen Kantone.

SE-3 (Zustandserfassung und Sanierung der privaten Abwasseranlagen)
Die Massnahme ist – insbesondere auch was die Kostenfolge für die Eigentümer anbelangt – mit Augenmass zu vollziehen. Zu prüfen ist die Gewährung von Beiträgen aus dem Abwasserfonds auch an die Eigentümer und nicht nur an die Gemeinden.

Artikel teilen
Themen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden