Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung

Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV)

 

Stellungnahme der SVP Kanton Bern

 

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Die SVP bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu obgenanntem Gesetz und für das Einräumen der Fristverlängerung angesichts des sommerlichen Terminplans.

 

I Ausgangslage

 

Die Änderungen ergeben sich aus dem Grossratsbeschluss der Novembersession 2013 im Rahmen der Beratung der ASP, mit welchem einer Kürzung der Mittel für die Prämienverbilligung um 24.3 Mio. (von 395 auf 371 Mio. inkl. Bundesmittel) zugestimmt wurde. Gleichzeitig werden im Rahmen der Gesetzesänderung Anpassungen an übergeordnetes Bundesrecht sowie Aktualisierungen und Anpassungen an die Praxis vorgenommen.

Mit der Kürzung kann das bisherige Leistungsziel von 25 – 45% der Bevölkerung wohl nicht mehr erreicht werden. Da es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der Bevölkerung, die gemäss dem Leistungsziel Prämienverbilligung erhalten soll, und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bevölkerung gibt, soll dieses Ziel aufgehoben werden.

Abgesehen von der Kürzung der Mittel für die Prämienverbilligung belaufen sich die finanziellen Auswirkungen auf unter sFr. 10‘000.- jährlich (höhere Produktionskosten der Broschüre über die Krankenversicherungspflicht).

Personelle oder organisatorische Anpassungen ergeben sich gemäss Vortrag aus den Gesetzesänderungen nicht. Auch bleibt die Zahl der Antragssteller voraussichtlich ungefähr im heutigen Rahmen. Eventuell ergibt sich aber zumindest eine teilweise Umlagerung der Kosten zur Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen, womit die Gemeinden indirekt (im Rahmen des Lastenausgleichs) betroffen wären.

 

II Kommentar

 

Die SVP Kanton Bern stellt fest, dass die Gesetzesänderungen hauptsächlich Anpassungen an das Bundesrecht und die Praxis darstellen sowie den Sparbeschluss des Grossen Rates umsetzen. Bereits die Sparmassnahme im Rahmen der ASP wurde von der SVP unterstützt, weshalb nun auch die vorgeschlagenen Änderungen des EG KUMV begrüsst werden. Es wurde aus unserer Sicht ein effizienter Weg gewählt, um den Sparbeschluss umzusetzen. Andere Umsetzungsvarianten wären möglich gewesen, beispielsweise andere Berechnungsmodelle. Dies wäre aber mit mehr Aufwand verbunden gewesen, ohne mehr Nutzen zu bringen. Aus Sicht der SVP ist es zentral, dass das ganze Prämienverbilligungssystem möglichst schlank und mit minimalem administrativem Aufwand praktiziert wird, damit die Verbilligungen den Versicherten zu Gute kommen. Die SVP Kanton Bern erwartet deshalb auch, dass der Personalaufwand so gering wie möglich gehalten und allenfalls gesenkt wird, falls die Anzahl der Antragssteller und dadurch der damit verbundene administrative Aufwand aufgrund der Gesetzesanpassungen abnehmen sollte.

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und Bedenken und verbleiben

 

mit freundlichen Grüssen

SVP Kanton Bern

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