Medienmitteilung

Zur Haltung des Regierungsrates beim Spitalversorgungsgesetz: Wenig einsichtig – von Mader bis Spitalversorgung

Die SVP Kanton Bern fühlt sich in der kritischen Haltung gegenüber der GEF bestätigt. Weder das UPD-Debakel inkl. dabei verschleuderten Steuergeldern, noch die nicht enden wollende Diskussion um die Spitalversorgung noch die Rückmeldungen aus der grossrätlichen Kommission bringen die GEF von ihrer Ideologie ab. Einzig konsequenter Druck scheint etwas zu bewirken, wie die nachträgliche Transparenz für die Abgangsentschädigung von Regula Mader zeigt. Also wird die SVP sich im Grossen Rat dafür einsetzen müssen, dass der Wille der Grossratskommission umzusetzen ist. Die Legislative ist das höchste Organ im Kanton, und die Exekutive heisst so, weil sie auszuführen hat, und zwar gemäss Auftrag der Legislative. Auch beim Spitalversorgungsgesetz wollen wir keine staatliche Planwirtschaft.

Der Regierungsrat fühlt sich bei der Abgangsregelung für UPD-Direktorin Mader im Recht. Kein Wort wird darüber verloren, dass die Kosten für die Regelung nur deshalb anfallen, weil der Regierungsrat rund um die UPD einen Fehlentscheid an den anderen gereiht hat. Nun verweist er auf die Reglemente und sieht sich im Recht. Ebenso wenig einsichtig verhält sich der Regierungsrat beim Thema Spitalversorgung. Er hält gegen den Willen der Kommission daran fest, dass die Spitäler für die Behandlung von zusatzversicherten Patientinnen und Patienten eine rechtswidrige Ausgleichsabgabe entrichten müssen.

Besonders originell mutet die Begründung für das \“griffige Instrument\“ gegen nicht gerechtfertigtes Leistungswachstum an. Der Regierungsrat ist nicht etwa darum besorgt, dass Patienten mehr als nötig operiert werden und damit unnötigen Behandlungen und Risiken ausgesetzt sind. Er ist aus \“finanzpolitischen Gründen\“ der Überzeugung, dass im Gesetz ein griffiges Instrument gegen ein medizinisch unbegründetes Wachstum des Leistungsvolumens verankert sein muss und der Vorschlag der Kommission nicht genügt. Es reicht längstens, wenn der Kanton nur aktiv wird, wenn sich die Krankenkassen und die Spitäler nicht einigen können. Dazu ist der Kommissionsantrag mehr als genügend.

Was der Regierungsrat vorschlägt, ist nichts anderes als die Fortsetzung der staatlichen Planwirtschaft.
Ziel für die SVP ist es, dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden und die Kosten im Kanton Bern nicht weiter aus dem Ruder laufen.

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